Die EG-Güterliste

 

 

Die EG-Güterliste basiert auf den internationalen Regimen:

- Wassenaar-Arrangement (WA)
- Missiles Technology Control Regime (MTCR)
- Nuclear Suppliers Group (NSG)
- Australische Gruppe (AG)
- Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ).

Die von diesen Regimen festgelegten Produkte, Technologien und Systeme werden in der so genannten EG-Güterliste, die als Anhang I zur EG-Dual-Use-VO 1134/2000 in Kraft getreten ist, benannt und damit erfasst.

Diese Erfassung führt dazu, dass über Artikel 3 Absatz 1 EG-Dual-Use-VO eine Ausfuhr aus dem Binnenmarkt in ein Drittland genehmigungspflichtig ist.

Dual-Use-Güter

Hierbei handelt es sich also um „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ (Dual-Use-Güter), wobei die Definition wie folgt lautet: „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ sind Güter, einschließlich Datenverarbeitungsprogramme und Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können; darin eingeschlossen sind alle Waren, die sowohl für nicht explosive Zwecke als auch für jedwede Form der Unterstützung bei der Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern verwendet werden können.